Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der LAG Sechsämterland-Innovativ steht grundsätzlich jeder volljährigen natürlichen Personen und allen juristischen Personen sowie Personenvereinigungen offen, die im LAG-Gebiet (Landkreis Wunsiedel) ansässig oder in ihren Funktionen für das Gebiet zuständig sind. Über eine Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Eine Beitrittserklärung mit einer Auflistung der Mitgliedsbeiträge können Sie hier herunterladen.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Verein wenden Sie sich bitte an die LAG-Geschäftsführung.
